und dass der gesundheitliche Zustand von D._____ am Tag ihrer Tötung wie an jedem anderen Tag gewesen sei (UA act. 2496; 2507; GA act. 4563; Protokoll Berufungsverhandlung S. 18). An diesem Tag sei nicht etwas anders gewesen als sonst (UA act. 2522). Hinzukommt, dass C._____ ausführte, am Tag der Tötung habe sie noch ihre Mutter, B._____, gefragt, ob sie auf einen Kaffee und Kuchen vorbeikommen könne; auch sei sie an diesem Tag mit D._____ und dem Beschuldigten draussen auf dem Spielplatz und dem dazugehörigen Bauernhof bei den Tieren gewesen (UA act. 2552).