_ führte zu dieser Nachricht aus, damit gemeint zu haben, dass es D._____ gut gegangen sei, diese gespielt und sich auf das Spielen habe konzentrieren können (UA act. 2930.6). D._____ habe beim Spielen schön mitgemacht und sei in diesem Moment gut dabei gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 31). Auch C._____ gab an ihrer Schlusseinvernahme vom 20. Dezember 2022 zu dieser Textnachricht befragt an, dass damit gemeint gewesen sei, dass D._____ Freude gehabt und gespielt habe. Es habe auch andere Tage gegeben, an denen sie nicht habe spielen wollen (UA act.