im Herbst 2019 getroffen, als sie gesehen hätten, was die Krämpfe bei ihr ausgelöst hätten (UA act. 2687 f.; 2725; GA act. 4581 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 f.). Auch C._____ bestätigte, dass sie und der Beschuldigte bereits im Jahr 2019 beschlossen hätten, D._____ zu töten (UA act. 2523). Dem Beschuldigten zufolge hätten sie diese Entscheidung getroffen, weil D._____ während des vorangehenden Jahres immer trauriger geworden sei und immer mehr Schmerzen gehabt habe (UA act. 2693). D._____ sei mit zunehmendem Zeitablauf lustloser geworden (UA act. 2694). Dem Beschuldigten zufolge sei D.__