Der Beschuldigte gab an, ein halbes Jahr oder acht Monate nach der Geburt von D._____ gemerkt zu haben, dass sie sich nicht entwickelt habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe D._____ wie ein gesundes Kind gewirkt und man habe nicht gemerkt, dass etwas nicht gestimmt habe. Seit dem Herbst 2019 habe D._____ an Krämpfen gelitten. Ungefähr neun Monate vor der Tötung hätten er und C._____ gemerkt, wie unglücklich D._____ gewesen sei, weil sie selbst nichts habe machen können. Die Entscheidung, D._____ zu töten, hätten der Beschuldigte und C._____ etwa ein halbes Jahr vor ihrer Tötung resp. im Herbst 2019 getroffen, als sie gesehen hätten, was die Krämpfe bei ihr ausgelöst hätten (UA act.