__ zu planen, indem er bereits einige Zeit vor der Tötungshandlung nach Deutschland gereist ist, um dort das MDMA zu besorgen und sodann nach der Tat durch das Zurücklegen von D._____ in ihr Bett und die Vornahme des Notrufs, in welchem bewusst falsche Aussagen getätigt worden sind, auch Vertuschungshandlungen vorgenommen hat. Dies zeigt, dass der Beschuldigte sehr wohl noch in der Lage war, sein Verhalten zu kontrollieren und kein derart intensiver emotionaler Erregungszustand vorgelegen hat, welcher dies verhindert hätte.