– erst anlässlich der ersten Monate gezeigt. Die Zuweisung an die Neurologie des Kantonsspitals Aarau sei erfolgt, als D._____ neun Monate alt gewesen sei. Seiner Ansicht nach sei es D._____, als er sie zuletzt gesehen habe, in gesundheitlicher Hinsicht, abgesehen von der Zerebralparese, nicht schlecht gegangen. Sie habe nicht an einem gesundheitlichen Problem gelitten, welches lebensbedrohlich gewesen sei (UA act. 2943 ff.). Dr. med. E._____ führte weiter aus, dass zukünftig mit Fortschritten von D._____ hätte gerechnet werden resp. man ihre Lebensqualität hätte verbessern können.