Es habe ihm das Herz zerrissen, zu sehen, wie sie täglich leide und er habe realisiert, dass sie ihr ganzes Leben lang unter Schmerzen und Krämpfen werde leiden müssen und dass sich ihr Gesundheitszustand nie massgeblich verbessern, sondern eher verschlechtern werde. Der Schmerz, die Ohnmacht und das enorme Mitleid, welches er D._____ gegenüber empfunden habe, hätten dazu geführt, dass es für ihn keinen anderen Ausweg mehr gegeben habe, als D._____ weiteres Leid zu ersparen. Er habe sie aus Liebe von ihren Qualen erlösen wollen (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 11 ff.; GA act. 4695 ff.).