2.3.2.1. Der Beschuldigte macht in Bezug auf die rechtliche Würdigung geltend, er habe die Tat unter grosser seelischer Belastung begangen. D._____ habe unter starken Krämpfen, Lähmungen, epileptischen Anfällen und enormen Schlafproblemen gelitten, habe stundenlang vor Schmerzen geschrien und Angst vor der Nahrungsaufnahme gehabt. Es habe ihm das Herz zerrissen, zu sehen, wie sie täglich leide und er habe realisiert, dass sie ihr ganzes Leben lang unter Schmerzen und Krämpfen werde leiden müssen und dass sich ihr Gesundheitszustand nie massgeblich verbessern, sondern eher verschlechtern werde.