_, beide gleichermassen involviert, als C._____ D._____ auf ihrem Schoss hatte, sie ihr ein Geschirrtuch über deren Gesicht legten und anschliessend der Beschuldigte mit seiner Hand die Luftzufuhr bei der Nase und dem Mund von D._____ abschnitt, während C._____ ihrerseits ihre Hand auf diejenige des Beschuldigten legte. Der Beschuldigte gab an, am Tag der Tötung zusammen mit C._____ beschlossen zu haben, D._____ zu töten (UA act. 2704 f.; 2724). Auch die Mitbeschuldigte C._____ hat bestätigt, zusammen mit dem Beschuldigten entschieden zu haben, D._____ zu töten und die Tat zusammen mit ihm begangen zu haben. Sowohl sie als auch der Beschuldigte hätten D.__