Neben dem Sofa stehend, habe sich der Beschuldigte über D._____ gebeugt und seine Hand auf ihren Mund und ihre Nase gelegt, welche er zuvor mit einem Geschirrtuch bedeckt habe. Danach habe er D._____ die Luft abgedrückt, wobei C._____ ihre eigene Hand auf diejenige des Beschuldigten gelegt habe. Nach einiger Zeit habe C._____ festgestellt, dass das Herz von D._____ nicht mehr geschlagen habe und keine Atembewegungen mehr vorhanden gewesen seien (vorinstanzliches Urteil E. A.4.1.3).