Gegenstand Vorsätzliche Tötung und versuchte vorsätzliche Tötung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Strafzumessung; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Nach Rückweisung der Anklage durch das Bezirksgericht Bremgarten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zwecks Berichtigung am 6. November 2023 erhob die Staatsanwaltschaft am 1. Dezember 2023 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Mordes gemäss Art. 112 StGB, versuchten Mordes gemäss Art. 112 StGB i.V.m. Art. 22 StGB sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. b und lit. d BetmG.