6.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Kantonspolizei Aargau (SIWAS) hat nach Art. 31 WG über die Wiederaushändigung der folgenden beschlagnahmten Gegenstände zu befinden: - Schlagring; - Baseballschläger. 6.4. Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel werden gestützt auf Art. 69 Abs. 1 und Abs. 2 StGB eingezogen und vernichtet: - Militärmatte; - Easy Grow Alumatten; - Zelt inkl. Zeltstangen; - Material zum Trocknen von Blüten; - Growzelt mit Stangen; - Luftfilter. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.