6. 6.1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Mobiltelefon Samsung S21 wird gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB eingezogen. Die Anklägerin trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben: - diverse leere Minigrips und Verpackungsmaterial; - Notizbuch; - Betäubungsmittel-Waagen. Bei unbenutztem Ablauf der Frist werden die Gegenstände vernichtet. Die Anklägerin trifft diesfalls die sachgemässen Verfügungen.