2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG (Anklageziffer 1 / Anbau); - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG (Anklageziffer 2 / Verkauf); -9-