(vgl. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 5. Februar 2013 u.a. mit Verurteilung wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes von März 2010 bis Mai 2012 gemäss Art. 19a BetmG). Wie die Aussagen des Beschuldigten zudem zeigen, versucht er damit seine von einer schweren Epilepsie stammenden Beschwerden zu lindern (Gerichtsakten [GA] act. 32). Der Beschuldigte präsentiert sodann schulmedizinischen Medikamenten gegenüber eine gewisse Skepsis ("Ich will Chemie nicht probieren", GA act. 32 mit Hinweis).