Gleichwohl gibt es einige Umstände, die dafürsprechen, dass der Beschuldigte auch in Zukunft (unter Zuhilfenahme der strittigen beschlagnahmten Gegenstände) wieder illegalen Hanf anbauen könnte. Der Strafregisterauszug legt nahe, dass der Beschuldigte schon seit längerem Drogen konsumiert -7-