Mithin stellt sie ein Verfahren gegen Sachen oder Werte dar. Die einzuziehenden Gegenstände müssen einen Bezug zu einer Straftat (Anlasstat) aufweisen, indem sie zur Begehung dieser Tat gedient haben oder dazu bestimmt waren (Tatwerkzeuge, sog. instrumenta sceleris) oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind (Tatprodukte, sog. producta sceleris). Neben dem Deliktskonnex wird zusätzlich eine konkrete künftige Gefährdung verlangt.