6.4. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden gestützt auf Art. 69 Abs. 1 und 2 StGB eingezogen und vernichtet: - Militärmatte; - Easy Grow Alumatten; - Zelt inkl. Zeltstangen; - Material zum trocknen von Blüten; - Growzelt mit Stangen; - Luftfilter. 2.2. Mit Verfügung vom 25. März 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. 2.3. Der Beschuldigte erstattete innert der angesetzten Frist keine Berufungsantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: