6.4. (ergänzt) Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten auf Verlangen zurückgegeben: - Militärmatte; - Easy Grow Alumatten; - Zelt inkl. Zeltstangen; - Material zum trocknen von Blüten; - Growzelt mit Stangen; - Luftfilter. Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Kantonspolizei Zofingen herausverlangt, trifft die Anklägerin die sachgemässen Verfügungen.