6.3. Die Kantonspolizei Aarau (SIWAS) hat nach Art. 31 WG über die Wiederaushändigung der folgenden beschlagnahmten Gegenstände zu befinden: - Schlagring; - Baseballschläger. 1.2. Gegen das dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm jeweils am 22. Januar 2025 im Dispositiv eröffnete Urteil wurde innert Frist keine Berufung angemeldet.