Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 9. Januar 2025 wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anbau, Verkauf, Besitz und Konsum; Art. 19 Abs. 1 lit. a, c, d BetmG, Art. 19a Ziff. 1 BetmG), Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie Pornographie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten (Probezeit 2 Jahre) und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 60.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie zu einer Busse von Fr. 2'200.00, ersatzweise 42 Tage Freiheitsstrafe. Ferner wurde ihm ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot (Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB) auferlegt.