_ verzichten können. Zudem befand er sich nicht in einer finanziellen Notsituation, zumal sein Vater offenbar bereit war, ihn finanziell zu unterstützen (GA act. 82). Insgesamt ist von einem nicht mehr leichten Verschulden auszugehen, wobei eine Einsatzstrafe von 90 Tagessätzen angemessen erscheint.