Gemäss den glaubhaften Aussagen von B._____ wurde sie (zumindest mit der Zeit) durch diese Äusserungen in erhebliche Angst versetzt, was schliesslich zu gesundheitlichen Problemen führte und sie zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung veranlasste. Zwar gab B._____ an, sich am meisten um ihre Familie gesorgt zu haben, da sie in der Schweiz sicher sei. Aus ihren Aussagen geht jedoch auch eine erhebliche Angst vor Übergriffen auf sie persönlich hervor. So gab sie im Zusammenhang mit - 17 - der Äusserung, "ich bringe dich um" etwa an, dass sie die Türe immer mit dem Schlüssel abgeschlossen habe (UA act. 21 und 52 f.; GA act. 74).