Diese Äusserungen (Übersetzung gemäss UA act. 69: Ich werde dich umbringen. Ich werde euch alle umbringen) sind durch die wiederholten und glaubhaften Schilderungen von B._____ erstellt (UA act. 24, 41 und 51 f.; GA act. 75). Dass B._____ sich aufgrund der Dauer der heftigen Streitigkeiten und der Häufigkeit solcher Äusserungen nicht an deren genaue Anzahl erinnern und keinen genauen Zeitpunkt schildern konnte, ist nachvollziehbar. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte im angeklagten Zeitraum mehrfach gegenüber B._____ äusserte, sie und ihre Familie zu töten. 2.2.3.3. Damit sind gestützt auf die glaubhaften Aussagen von B._____ folgende Äusserungen als erstellt zu betrachten: