Es fällt auf, dass der Beschuldigte auf Vorhalt der von B._____ erhobenen Tatvorwürfe wiederholt mit Gegenfragen reagierte und den gestellten Fragen auswich (z.B. UA act. 30, 31, 34, 62 und 63). Insbesondere versuchte er, Informationen zu Beweisen bzw. Aussagen von B._____ hinsichtlich der Tatvorwürfe, zum Kaufpreis für das Grundstück im Kosovo sowie zu den Aussagen von B._____ betreffend ein Gerichtsverfahren im Kosovo erhältlich zu machen (UA act. 30 und 31, 34 und 62). Der Beschuldigte versuchte wiederholt, B._____ in einem schlechten Licht dazustellen.