Insgesamt erscheinen die Aussagen von B._____ anschaulich und nachvollziehbar und enthalten eine hohe Anzahl an Realitätskriterien, welche darauf hindeuten, dass ihre Schilderungen dem tatsächlich Erlebten entsprechen. Hinweise auf eine mögliche Falschbelastung bestehen nicht. Ihren Aussagen kommt daher eine hohe Glaubhaftigkeit zu. Auf die bestehenden Unklarheiten wird im Zusammenhang mit den einzelnen Anklagepunkten einzugehen sein (nachfolgend E. 2.2.5).