2.2.1.3. Die Aussagen von B._____ fallen detailliert und anschaulich aus. Sie bettete das Kerngeschehen unter Nennung diverser, auch nebensächlicher Einzelheiten in einen ausführlichen freien Bericht ein, wobei sie insbesondere eingehend darlegte, wie es zu den andauernden Streitigkeiten zwischen ihr und dem Beschuldigten gekommen sei, in deren Rahmen er gedroht habe, sie bzw. ihren Vater umzubringen bzw. umbringen zu lassen (polizeiliche Einvernahme vom 14. Februar 2023 UA act. 19 ff.; Einvernahme vom 2. Juni 2023 UA act. 48 ff.; Protokoll Hauptverhandlung GA act. 71 ff.). Im freien Bericht schilderte B.___