_, dass der Beschuldigten im Rahmen heftiger Streitigkeiten zwischen dem 28. Januar 2023 und dem 12. Februar 2023 zahlreiche Drohungen ausgesprochen habe. Er habe Geld von ihr gewollt bzw. das Geld zurückgefordert, welches sie ihrem Vater für den Kauf eines Grundstücks im Kosovo gegeben habe (polizeiliche Einvernahme vom 14. Februar 2023 UA act. 16 ff.; Einvernahme vom 2. Juni 2023 UA act. 46 ff.; Protokoll Hauptverhandlung GA act. 69 ff.). - 11 - 2.2.1.2. Hinsichtlich der angeklagten Punkte kann vollumfänglich auf die im vorinstanzlichen Urteil wiedergegebenen Aussagen von B._____ verwiesen werden (E. 4.1.1).