2.2. 2.2.1. 2.2.1.1. B._____ meldete der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal am Tag ihres Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung (13. Februar 2023), dass sie in den letzten zwei Wochen täglich verbal bedroht worden sei. Sie schilderte bereits damals Drohungen betreffend sie selbst sowie ihren im Kosovo wohnhaften Vater und nannte Geldforderungen des Beschuldigten als Grund für die Drohungen (Polizeibericht Häusliche Gewalt vom 15. Februar 2023 UA act. 41.). In den folgenden Befragungen schildete B._____, dass der Beschuldigten im Rahmen heftiger Streitigkeiten zwischen dem 28. Januar 2023 und dem 12. Februar 2023 zahlreiche Drohungen ausgesprochen habe.