_ habe ausgesagt, dass solche Drohungen völlig normal seien, womit niemand in Angst und Schrecken versetzt worden sein könne. Der Beschuldigte habe noch nie jemanden geschlagen. Dagegen sei der Vater des Beschuldigten zusammengeschlagen worden und der - 10 - Beschuldigte und sein Anwalt seien mit dem Tod bedroht worden. Die entsprechenden Akten seien beizuziehen.