Sie gab zusammengefasst an, dass der Beschuldigte im Rahmen der Streitigkeiten zwischen dem 28. Januar 2023 und dem 12. Februar 2023 wiederholt Drohungen ausgesprochen habe. Mit Eingabe vom 24. November 2025 wies sie hinsichtlich ihrer Desinteresseerklärung und dem Rückzug des Strafantrags darauf hin, dass sie alleine aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten Strafanzeige erstattet und das Verfahren nicht mutwillig eingeleitet habe.