3.8. Am 3. November 2025 reichte der Präsident des Bezirksgerichts Brugg namens und auftrags des Beschuldigten und B._____ einen Auszug aus deren Scheidungsvereinbarung vom 3. November 2025 (OF.2023.48) ein mit Rückzug der Strafanträge und Desinteresseerklärung durch B._____ und Verzicht auf eine von B._____ auszurichtenden Parteientschädigung durch den Beschuldigten betreffend das vorliegende Strafverfahren.