3.5. Mit Eingabe vom 8. Mai 2025 reichte der Beschuldigte die Berufungsbegründung ein und stellte erneut die mit Berufungserklärung gestellten Anträge. 3.6. Mit Eingabe vom 22. Mai 2025 (Postaufgabe 23. Mai 2025) erstattete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Berufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung sowie die Abweisung des gestellten Beweisantrags. 3.7. Mit Eingabe vom 10. Juli 2025 erstattete B._____ die Berufungsantwort und beantragte die vollumfängliche Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten.