3. 3.1. Mit Eingabe vom 13. März 2025 erklärte der Beschuldigte die Berufung gegen das ihm am 12. März 2025 zugestellte schriftliche Urteil und beantragte die Aufhebung der Ziffern 2 bis 9.2, einen vollumfänglichen Freispruch sowie das Nichteintreten auf die Zivilklage (eventualiter deren Abweisung), unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zudem stellte er den Beweisantrag, es seien die Strafakten der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach im Fall "Zusammenschlagen des Vaters des Beschuldigten / Vorfall in Q._____ vom 01.04.2023" beizuziehen.