9. 9.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin B._____ die gerichtlich auf Fr. 5'442.40 festgesetzten Parteikosten zu 1/5 mit Fr. 1'088.50 (inkl. MwSt. von Fr. 25.50 [Jahr 2023] bzw. Fr. 56.45 [Jahr 2024]) zu bezahlen. 9.2. Die Zivil- und Strafklägerin B._____ hat die übrigen Parteikosten selbst zu tragen." 2.4. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2024 meldete der Beschuldigte die Berufung gegen das ihm gleichentags im Dispositiv zugestellte Urteil an.