7.2. Die Gerichtskasse Brugg wird nach Rechtskraft angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf Fr. 5'764.50 festgesetzten Parteikosten zu 1/5 mit Fr. 1'152.90 (inkl. MwSt. von Fr. 44.11 [Jahr 2023] bzw. Fr. 40.16 [Jahr 2024]) zu ersetzen. 8. 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin B._____ unter dem Titel Schadenersatz Fr. 225.40 zu bezahlen. -5- 8.2. Im Übrigen wird die Zivilklage der Zivil- und Strafklägerin abgewiesen (Genugtuung).