Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Parteientschädigung [zzgl. MWST] für die Vertretung betreffend die zivilen Ansprüche) zu Lasten des Beschuldigten." 2.2. Am 29. November 2024 fand vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg die Hauptverhandlung statt mit Befragung des Beschuldigten sowie von B._____ als Auskunftsperson. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erkannte mit Urteil vom 29. November 2024: