1. 1.1. B._____ (Verurteilter) wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft A._____ vom 10. Dezember 2024 wegen Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG und Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG schuldig gesprochen und dafür – als Gesamtstrafe zusammen mit der Widerrufsstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 110.00 gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin vom 19. Mai 2023 – zu einer unbedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 4'200.00, und einer Busse von Fr. 180.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.