In dieser Hinsicht ist er darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Haaranalyse nicht diejenigen im Desinfektionsmittel enthaltenen Stoffe wie Ethanol analysiert werden. Vielmehr wurde die Konzentration des Stoffes Ethylglucuronid gemessen, der nach dem Alkoholkonsum als Alkoholabbauprodukt im Körper entsteht (vgl. UA act. 8 44). Eine Kontamination mit einem Handdesinfektionsmittel ist nicht ersichtlich.