Selbst vor Obergericht äusserte er sich offensichtlich wahrheitswidrig dahingehend, nicht viel Alkohol konsumiert und kein Alkoholproblem zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f. und 8). Damit einhergehend stellte er sich auf den Standpunkt, die Haaranalyse vom 21. Juni 2024 müsse aufgrund von verwendetem Handdesinfektionsmittel bei der Haarentnahme verfälscht worden sein (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12). In dieser Hinsicht ist er darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Haaranalyse nicht diejenigen im Desinfektionsmittel enthaltenen Stoffe wie Ethanol analysiert werden.