Vielmehr verschlechterte sich der psychische Zustand des Verurteilten und damit einhergehend seine Legalprognose seit Beginn des Jahres 2024 konstant, wobei er schliesslich am 10. August 2024 die E-Mail mit der explizit in Aussicht gestellten Gewalt versandte. Die Gutachterin geht von einem stetigen Zerfall aus (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Daran ändert entgegen dem Verurteilten (Plädoyer S. 7) nichts, dass der Therapiebericht der Luzerner Psychiatrie vom 19. August 2024 sich dahingehend äusserte, die Fortführung der hiesigen (ambulanten) Behandlung sei nicht als legalprognostisch aussichtslos einzustufen (UA act.