9 334 f.), noch die Standortgespräche mit dem Verurteilten u.a. im Juli 2024 durch die Bewährungshilfe (Verlaufsbericht der Bewährungshilfe Kanton Luzern vom 11. September 2024, UA act. 13 50), um auf einen qualifizierten Entzug in einer Klinik hinzuwirken und die Ansprechbarkeit im ambulanten Rahmen wiederherzustellen, vermochten eine Besserung herbeizuführen. Vielmehr verschlechterte sich der psychische Zustand des Verurteilten und damit einhergehend seine Legalprognose seit Beginn des Jahres 2024 konstant, wobei er schliesslich am 10. August 2024 die E-Mail mit der explizit in Aussicht gestellten Gewalt versandte.