Entgegen dem Verurteilten fand der Sachverhalt denn auch nicht wie vom Verurteilten erläutert in der Zelle, sondern auf dem Spazierhof statt. Zudem kam es mit Strafbefehl vom 24. Mai 2023 zu einer Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Strafregisterauszug). Ein weiteres im April 2024 eröffnetes Strafverfahren hinsichtlich einer vorgeworfenen Urkundenfälschung ist noch hängig (Strafregisterauszug).