Folge beide gegenseitig schlugen und er anschliessend dem Mitarbeitenden des Gesundheitsdienstes mit Schlägen drohte für den Fall, dass er ihn anfasse (Vollzugsbericht vom 28. April 2025 S. 2). Dass er – wie vor Obergericht vorgebracht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4) – vorgängig und ohne dass Aufsichtspersonen das gesehen hätten, gewürgt worden sei und sich lediglich verteidigt habe, ist weder ersichtlich noch glaubhaft. Entgegen dem Verurteilten fand der Sachverhalt denn auch nicht wie vom Verurteilten erläutert in der Zelle, sondern auf dem Spazierhof statt.