Schmerzloser Tod.», UA act. 9 700). Auch im geschützten Rahmen und nur wenige Wochen nach dem erstinstanzlichen Urteil kam es am 18. Dezember 2024 zu einem Vorfall, der zu einer disziplinarischen Bestrafung des Verurteilten führte, nachdem er im Anschluss an eine verbale Auseinandersetzung im Spazierhof mit den Fäusten auf einen Miteingewiesenen einschlug, sich in der -7-