Die Missachtung der Weisungen u.a. des Alkoholverzichtsverbots und der Abstinenzkontrollen (vgl. oben) knüpft folglich besonders deutlich an seine (ungünstige) Legalprognose an. Damit einhergehend ging auch der behandelnde Therapeut der Luzerner Psychiatrie im Therapiebericht vom 19. August 2024 von einem erhöhten Risiko für erneute Drohungen seitens des Verurteilten aus. Es ist folglich ernsthaft zu erwarten, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht.