Die Kombination einer schizoaffektiven Störung oder einer paranoiden Schizophrenie in Kombination mit exzessivem Alkoholkonsum sei ausnehmend ungünstig (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 und 11). Vor dem Hintergrund des erneuten – gegen die Weisungen verstossenden – chronifizierten Alkoholkonsum erscheint dies problematisch. Die Missachtung der Weisungen u.a. des Alkoholverzichtsverbots und der Abstinenzkontrollen (vgl. oben) knüpft folglich besonders deutlich an seine (ungünstige) Legalprognose an.