Ab Juli 2024 zeigte sich der Verurteilte schliesslich nicht mehr Willens an den Therapiesitzungen teilzunehmen (Therapiebericht der Luzerner Psychiatrie vom 19. August 2024, UA act. 6 101 ff., 6 107 f.; vgl. Verlaufsbericht der Bewährungshilfe Kanton Luzern vom 11. September 2024, UA act. 13 49). Weiter nahm der Verurteilte auch teilweise die Termine der Bewährungshilfe nicht wahr, indem er ab Februar 2024 vermehrt Termine kurzfristige absagte und schliesslich die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft verweigerte (Verlaufsbericht der Bewährungshilfe Kanton Luzern vom 11. September 2024, UA act. 13 49 f., act.