Bewährungshilfe Kanton Luzern vom 11. September 2024, UA act. 13 49, wonach der Verurteilte nach der Haarentnahme vom 24. Mai 2023 eine weitere Haaranalyse verweigert habe, sodass erst ein Jahr später und zwar am 29. Mai 2024 eine erneute Haaranalyse habe durchgeführt werden können). Weiter nahm der Verurteilte Therapietermine ab Januar 2024 nicht mehr konsequent wahr, sodass die anvisierte wöchentliche Therapiefrequenz nicht mehr realisiert werden konnte. Ab Juli 2024 zeigte sich der Verurteilte schliesslich nicht mehr Willens an den Therapiesitzungen teilzunehmen (Therapiebericht der Luzerner Psychiatrie vom 19. August 2024, UA act. 6 101 ff., 6 107 f.;