Verlaufsbericht der Bewährungshilfe vom 11. September 2024, UA act. 13 49, wonach sich im telefonischen Kontakt mit dem Verurteilten ab Februar 2024 durch eine verwaschene, abschweifende und ungehaltene Sprache Hinweise für Alkoholkonsum ergeben haben; Therapiebericht der Luzerner Psychiatrie vom 19. August 2024, UA act. 6 111 f., wonach ein ausufernder Konsum von Alkohol festzustellen sei). Damit einhergehend verweigerte er auch die wöchentlichen Abstinenzkontrollen (Verlaufsbericht der Bewährungshilfe Kanton Luzern vom 11. September 2024, UA act. 13 51, wonach der Verurteilte nach seinem Umzug nach D.___